Nach einem Todesfall stellen sich den Angehörigen viele Fragen – auch rechtlicher Natur. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Nachlassgericht. Doch was genau macht es eigentlich? Welche Fristen gelten, und was müssen Hinterbliebene wissen?
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe beim Nachlassgericht – kompakt und verständlich.
Was ist das Nachlassgericht überhaupt?
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich mit allen rechtlichen Angelegenheiten rund um einen Todesfall beschäftigt. Es ist in der Regel für den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständig.
Aufgaben des Nachlassgerichts im Überblick
🟢 Entgegennahme und Bearbeitung von Erbausschlagungen
🟢 Erteilung von Erbscheinen
🟢 Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
🟢 Einsetzung von Nachlasspflegern (wenn nötig)
🟢 Aufbewahrung und Eröffnung von Testamenten
🟢 Klärung von Erbfolgefragen bei Unklarheiten
Wann kommt das Nachlassgericht ins Spiel?
Nach einem Todesfall wird das Nachlassgericht automatisch aktiv, wenn z. B. ein Testament beim Gericht vorliegt oder ein Erbschein beantragt wird.
Typische Situationen im Kontakt mit dem Nachlassgericht
- Ein Testament muss eröffnet werden
- Ein Erbschein wird für Behördengänge oder Bankangelegenheiten benötigt
- Die Erbschaft soll ausgeschlagen werden
- Der Nachlass ist unklar oder überschuldet
- Es gibt keine bekannten Erben → Nachlasspfleger wird eingesetzt
Wichtige Fristen, die Sie kennen müssen
Bei allen Angelegenheiten mit dem Nachlassgericht gelten klare gesetzliche Fristen, die Sie beachten sollten:
Ausschlagung der Erbschaft
🗓 Frist: 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbe erfahren haben
📍 Bei Auslandsaufenthalt oder Wohnsitz im Ausland: 6 Monate
💡 Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht erklärt oder notariell beglaubigt und eingereicht werden.
Antrag auf Erbschein
🗓 Kein gesetzlicher Zeitrahmen, aber: Für viele Behörden (z. B. Grundbuchamt oder Banken) ist der Erbschein erforderlich – Antrag sollte zeitnah gestellt werden.
Was kostet der Kontakt mit dem Nachlassgericht?
Die Kosten für Leistungen des Nachlassgerichts richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Die Gebühren sind im Gerichtskostengesetz (GNotKG) geregelt.
Beispiele für typische Kosten
- Erbschein (einfacher Fall): ca. 100–400 €, je nach Nachlasshöhe
- Erbausschlagung: ca. 30–60 €
- Testamentseröffnung: ca. 100–200 €
💡 Tipp: Bei sehr geringem Einkommen kann in Ausnahmefällen eine Gebührenbefreiung beantragt werden.
Was passiert, wenn niemand das Erbe annimmt?
Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, informiert das Nachlassgericht die zuständige Behörde.
Dann passiert Folgendes:
- Das Erbe fällt an den Staat (Fiskus-Erbe)
- Das Nachlassgericht kann einen Nachlasspfleger einsetzen
- Die Wohnung kann geräumt werden, der Hausrat wird verwaltet oder entsorgt
- Die Schulden des Verstorbenen übernimmt der Staat nicht
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Fazit – Nachlassgericht: Was Sie wissen müssen
Das Nachlassgericht ist bei allen rechtlichen Fragen rund um einen Todesfall die zentrale Stelle. Ob Erbschein, Ausschlagung oder Testament – hier laufen die Fäden zusammen.
✅ Klare Fristen und formale Anforderungen
✅ Gerichtliche Unterstützung bei ungeklärtem Nachlass
✅ Ansprechpartner bei Unsicherheiten rund um das Erbe
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📌 Hinweis:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht oder einen Anwalt für Erbrecht.