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Erbengemeinschaft: Wer kümmert sich um die Wohnungsauflösung?

Zwei Personen am Tisch mit einem Richterhammer. Es stellt eine Verhandlungssituation dar.

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – mit allen Chancen, aber auch Konfliktpotenzial. Eine besonders häufige Frage: Wer organisiert die Wohnungsauflösung nach dem Todesfall?

In diesem Artikel erklären wir, wie die Zuständigkeiten geregelt sind, worauf geachtet werden muss und wie Sie als Erbengemeinschaft die Wohnungsauflösung rechtssicher und stressfrei organisieren.


Was ist eine Erbengemeinschaft überhaupt?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben – zum Beispiel Kinder, Ehepartner oder Geschwister.

📌 Wichtig: Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam handeln – das betrifft auch die Wohnung, das Haus und den Hausrat des Verstorbenen.

Solange die Erbteilung nicht abgeschlossen ist, gehört alles zum gemeinsamen Nachlass – niemand darf allein darüber verfügen.


Wer darf die Wohnung auflösen?

Bei einer Erbengemeinschaft gilt:
➡️ Alle Erben gemeinsam müssen Entscheidungen zur Wohnungsauflösung treffen.

Das betrifft z. B.:

  • Die Kündigung des Mietvertrags
  • Den Zugang zur Wohnung
  • Die Beauftragung einer Entrümpelungsfirma
  • Die Verwertung oder Entsorgung von Möbeln und Hausrat

Was passiert, wenn sich die Erben uneinig sind?

Kommt es zu Streit, kann das die Wohnungsauflösung massiv verzögern. In solchen Fällen helfen:

  • Einvernehmliche Vereinbarungen in Schriftform
  • Ein Testamentsvollstrecker, falls vom Erblasser eingesetzt
  • Zur Not: Ein gerichtlicher Antrag auf Nachlassverwaltung oder Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Wie läuft die Wohnungsauflösung in einer Erbengemeinschaft ab?

Der Ablauf unterscheidet sich kaum von anderen Wohnungsauflösungen – nur die rechtliche Abstimmung ist komplexer.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

  1. Gespräch zwischen allen Erben: Wer kümmert sich um was?
  2. Schriftliche Einigung, wer die Wohnungsauflösung organisieren darf
  3. Kündigung der Wohnung gemeinsam oder mit Vollmacht
  4. Begutachtung und Dokumentation des Hausrats
  5. Wertanrechnung oder Aufteilung (bei wertvollen Gegenständen)
  6. Entrümpelung durch Fachfirma
  7. Besenreine Übergabe an Vermieter

💡 Tipp: Eine professionelle Entrümpelungsfirma kann als neutraler Dienstleister helfen, Streit zu vermeiden und den Ablauf zu beschleunigen.


Wer trägt die Kosten der Wohnungsauflösung?

Die Kosten werden in der Regel aus dem Nachlass bezahlt.

➡️ Wenn nicht genug Geld vorhanden ist, müssen die Erben anteilig zahlen – entsprechend ihrer Erbquote.

📌 Wichtig: Ein Erbe kann nicht gezwungen werden, allein für die Kosten aufzukommen – alle haften gemeinsam.


Was passiert mit dem Hausrat?

Auch der Hausrat gehört zum gemeinsamen Nachlass.

Drei mögliche Wege der Auflösung

  1. Einvernehmliche Aufteilung – z. B. Erinnerungsstücke, Möbel
  2. Verkauf und Erlösverteilung – sinnvoll bei wertvollen Gegenständen
  3. Entsorgung oder Spende – wenn keine Verwertung gewünscht ist

💡 Auch hier gilt: Keine Einzelperson darf ohne Zustimmung der anderen Erben handeln.


Unsere Empfehlung bei Erbengemeinschaften

Wir bei Baltz Haushaltsauflösungen unterstützen Erbengemeinschaften mit:
✅ Klarer Kommunikation & schriftlichen Vereinbarungen
✅ Neutraler Einschätzung von Hausrat & Verwertungspotenzial
✅ Fachgerechter Entrümpelung & besenreiner Übergabe
✅ Diskretem Umgang mit sensiblen Situationen

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Fazit – Gemeinsam entscheiden, professionell handeln

In einer Erbengemeinschaft kann die Wohnungsauflösung zur Belastungsprobe werden – muss sie aber nicht.

✅ Entscheidungen dürfen nur gemeinsam getroffen werden
✅ Kosten & Aufgaben werden nach Erbanteil geteilt
✅ Ein professioneller Dienstleister hilft, Streit zu vermeiden

Mit der richtigen Planung und Unterstützung gelingt die Auflösung fair, rechtssicher und zügig.


📌 Hinweis:
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei Streit oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Erbrecht oder das Nachlassgericht.

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