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Schimmel nach Wohnungsauflösung: Wer haftet & wie wird er entfernt?

Nach der Wohnungsauflösung zeigt sich häufig ein unliebsamer Begleiter: Schimmel. Ob durch mangelnde Belüftung, Feuchtigkeit unter Möbeln oder lange unbewohnte Räume – Schimmelbildung ist keine Seltenheit. Doch wer ist in diesem Fall haftbar, und wie wird der Befall fachgerecht entfernt?


Warum Schimmel oft erst nach der Räumung sichtbar wird

Schimmel ist ein schleichendes Problem, das sich oft hinter Möbeln, Teppichen oder in schwer zugänglichen Ecken bildet. Wird die Wohnung im Zuge einer Haushaltsauflösung leergeräumt, kommt die Feuchtigkeit ans Licht – und mit ihr die Spuren der Vernachlässigung.

Typische Ursachen für Schimmelbildung

  • Langfristig ungenutzte oder schlecht belüftete Räume
  • Überstellte Wände (keine Luftzirkulation)
  • Undichte Fenster oder Wasserrohrprobleme
  • Kondenswasserbildung durch falsches Heizen und Lüften

Wer haftet für den Schimmel nach einer Wohnungsauflösung?

Die Haftungsfrage hängt stark davon ab, in welchem rechtlichen Zusammenhang der Schimmel auftritt. Es gibt keine pauschale Antwort, aber die häufigsten Szenarien lassen sich wie folgt einordnen:

Fall 1 – Mietwohnung, Mieter zieht aus

Ist die Wohnung durch falsches Verhalten des Mieters (z. B. zu wenig Lüften, falsches Heizen) verschimmelt, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Voraussetzung: Er kann dem Mieter das Fehlverhalten nachweisen.

Fall 2 – Verstorbener Mieter

Tritt der Schimmel nach dem Tod eines Mieters auf, haftet im Regelfall der Nachlass – sofern ein Erbe vorhanden ist. Wird das Erbe ausgeschlagen, ist der Vermieter häufig gezwungen, auf eigene Kosten zu sanieren.

Fall 3 – Eigentumswohnung oder geerbte Immobilie

In geerbten Wohnungen oder Häusern ist der neue Eigentümer verantwortlich – egal, ob er selbst dort wohnt oder die Immobilie weitergibt. Bei einer späteren Veräußerung muss der Schimmelbefall in der Regel offen kommuniziert werden.

Fall 4 – Nachlassabwicklung durch Dritte

Wird die Entrümpelung im Auftrag von Behörden, Sozialämtern oder Nachlasspflegern durchgeführt, kann in bestimmten Fällen eine vorläufige Zuständigkeit dieser Stellen bestehen – insbesondere, wenn das Eigentum noch nicht eindeutig zugeordnet wurde.


So wird Schimmel fachgerecht entfernt

Je nach Ausmaß des Befalls muss unterschiedlich vorgegangen werden.

1. Kleine, oberflächliche Schimmelflecken

  • Entfernung mit 70–80 %igem Alkohol oder speziellem Schimmelentferner
  • Anschließend betroffene Stelle gut trocknen lassen
  • Möbel nicht direkt wieder an die Wand stellen

❗ Diese Methode eignet sich nur für kleine Flächen, z. B. unter Bilderrahmen oder Möbeln.

2. Tieferer oder großflächiger Befall

  • Einsatz durch professionelle Schimmelbeseitigungsfirmen
  • Prüfung der Ursache (Baufehler, Rohrbruch, mangelnde Isolierung)
  • Eventuell: Austausch von Putz, Tapeten oder Bodenbelägen
  • Luftentfeuchter, Desinfektion, ggf. bauliche Maßnahmen

💡 Wichtig: Nicht nur die Symptome bekämpfen, sondern die Ursache finden – sonst kommt der Schimmel zurück.


Wie lassen sich Folgeschäden vermeiden?

Damit es nach einer Haushaltsauflösung gar nicht erst zu Schimmel kommt, helfen folgende Maßnahmen:

✅ Sofortige Lüftung nach Räumung

✅ Heizkörper auf niedriger Stufe laufen lassen

✅ Kontrolle auf verdeckte Feuchtigkeit hinter Möbeln

✅ Bei unklaren Flecken: frühzeitig Fachpersonal einbeziehen


Unser Service bei Schimmel nach einer Haushaltsauflösung

Bei Baltz Haushaltsauflösungen achten wir bei jeder Räumung darauf, den Zustand der Wohnung genau zu prüfen.

Falls wir erste Anzeichen von Schimmel entdecken:

  • dokumentieren wir den Befall
  • informieren die zuständigen Angehörigen oder Eigentümer
  • empfehlen auf Wunsch professionelle Fachfirmen zur Sanierung

Wir handeln diskret, lösungsorientiert und verantwortungsvoll – denn unsere Arbeit endet nicht beim Abtransport von Möbeln.


Fazit – Schimmel ist mehr als ein Schönheitsfehler

Ein Schimmelbefall nach einer Wohnungsauflösung ist nicht nur unangenehm, sondern kann gesundheitsgefährdend und kostspielig sein. Ob Vermieter, Erbe oder Eigentümer – die Zuständigkeit muss geklärt und der Schaden fachgerecht behoben werden.

Mit dem richtigen Umgang, professioneller Hilfe und einer klaren Kommunikation lässt sich der Schaden begrenzen und nachhaltig beheben.


📌 Hinweis:
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen werden. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine Fachstelle.

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