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Steuerliche Vorteile bei Haushaltsauflösungen – Welche Kosten sind absetzbar?

Ein Steuererklärungsformular, Taschenrechner und Bargeld

Eine Haushaltsauflösung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Doch viele Betroffene wissen nicht, dass sich bestimmte Ausgaben steuerlich absetzen lassen. In diesem Artikel erklären wir, welche Kosten erstattungsfähig sind, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Ihre Steuerlast legal reduzieren können.

Kann man eine Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen können die Kosten für eine Haushaltsauflösung steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für:

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Außergewöhnliche Belastungen
Betriebsausgaben oder Werbungskosten (bei vermieteten Immobilien)

Ob und in welcher Höhe die Kosten anerkannt werden, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.


Haushaltsauflösung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen

Die Kosten für eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung können unter den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG) fallen. Das bedeutet:

  • 20 % der Arbeitskosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Der maximale Steuerbonus beträgt 4.000 € pro Jahr.
  • Material- und Entsorgungskosten sind nicht absetzbar – nur die Arbeitsleistung zählt.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

✅ Die Entrümpelung muss im Haushalt erfolgen (Haus, Wohnung, Keller, Garage).
✅ Die Firma muss eine offizielle Rechnung ausstellen.
✅ Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung).

🚨 Wichtig: Eine Haushaltsauflösung im Rahmen einer Erbschaft oder eines Hausverkaufs fällt nicht in diesen Bereich.


Haushaltsauflösung als außergewöhnliche Belastung geltend machen

Wenn eine Haushaltsauflösung unvermeidbar ist, kann sie unter außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) fallen. Dazu gehören z. B.:

✅ Haushaltsauflösung nach Todesfall
✅ Räumung nach Pflegeheimeinzug
✅ Zwangsräumung durch Behörden

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Das Finanzamt erkennt außergewöhnliche Belastungen nur unter folgenden Bedingungen an:

Zwangsläufigkeit: Die Haushaltsauflösung ist unvermeidbar (z. B. aufgrund von Tod oder Pflege).
Kein Eigeninteresse: Die Räumung darf nicht aus freien Stücken erfolgen.
Zumutbare Belastung: Je nach Einkommen müssen Betroffene einen Teil selbst tragen.

🚨 Wichtig: Diese Kosten mindern nicht direkt die Steuerschuld, sondern nur das zu versteuernde Einkommen.


Haushaltsauflösung bei Vermietung – Betriebsausgaben oder Werbungskosten?

Vermieter und Eigentümer können die Kosten einer Haushaltsauflösung unter bestimmten Umständen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich absetzen.

Haushaltsauflösung bei vermieteten Immobilien

Wenn eine Wohnung oder ein Haus geräumt wird, um es weiter zu vermieten, können die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden.

🚨 Beispiel:
Ein Vermieter lässt eine Wohnung nach dem Auszug eines Mieters entrümpeln, um sie weiter zu vermieten. Die Kosten für die Entrümpelung sind voll steuerlich absetzbar.

Haushaltsauflösung vor dem Verkauf einer Immobilie

Wenn eine Haushaltsauflösung stattfindet, um eine Immobilie zu verkaufen, erkennt das Finanzamt die Kosten nicht als Werbungskosten an. Sie können jedoch in einigen Fällen die Gewinnermittlung beeinflussen.

🚨 Wichtig: Die Kosten können nur dann abgesetzt werden, wenn sie der Erzielung von Mieteinnahmen dienen.


Was ist nicht steuerlich absetzbar?

Nicht alle Kosten einer Haushaltsauflösung sind erstattungsfähig. Folgende Ausgaben werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt:

Entsorgungskosten (Müllabfuhr, Deponiegebühren)
Materialkosten (z. B. für Container oder Verpackungsmaterial)
Kosten bei freiwilliger Räumung (z. B. Umzug in eine kleinere Wohnung)
Makler- oder Verkaufskosten bei Immobilienverkäufen

🚨 Tipp: Falls möglich, sollte die Rechnung getrennt ausgewiesen werden (Arbeitskosten und Material getrennt), um den maximalen steuerlichen Vorteil zu nutzen.


Fazit – So holen Sie sich steuerliche Vorteile bei einer Haushaltsauflösung

Eine Haushaltsauflösung kann teuer sein, doch mit der richtigen Planung lassen sich steuerliche Vorteile nutzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen – 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen
Außergewöhnliche Belastungen – wenn eine Zwangsläufigkeit vorliegt
Werbungskosten für Vermieter – wenn die Entrümpelung einer vermieteten Immobilie dient

📌 Tipp: Holen Sie sich eine detaillierte Rechnung und zahlen Sie per Überweisung, um die Kosten steuerlich geltend zu machen.

Falls Sie eine professionelle und transparente Haushaltsauflösung benötigen, ist Baltz Haushaltsauflösungen Ihr zuverlässiger Partner!

📌 Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Absetzbarkeiten können je nach individueller Situation variieren. Bitte lassen Sie sich bei steuerlichen Fragen von einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt beraten.

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