Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein großer Schritt – sowohl emotional als auch organisatorisch. Oft wird die bisherige Wohnung aufgegeben, und es stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten für die Haushaltsauflösung?
In diesem Artikel klären wir, wer rechtlich verantwortlich ist, welche Alternativen es gibt und wie Sie die Kosten möglichst gering halten können.
Warum eine Haushaltsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim notwendig ist
Viele Senioren können ihren eigenen Haushalt nicht mehr führen. Wenn der Wechsel in ein Pflegeheim ansteht, ist die bisherige Wohnung oft nicht mehr nötig oder bezahlbar – und muss geräumt werden.
Typische Gründe für die Auflösung
- Pflegebedürftigkeit & Dauerunterbringung im Heim
- Finanzielle Gründe (Miete, Doppelbelastung)
- Keine Rückkehrmöglichkeit in die Wohnung
- Wunsch nach Entlastung durch Angehörige
💡 Häufig bleibt wenig Zeit – eine schnelle, professionelle Lösung ist gefragt.
Wer zahlt die Haushaltsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim?
Die Kostenübernahme hängt von der individuellen Situation ab. Es gibt mehrere mögliche Kostenträger:
1. Die betroffene Person selbst
Wenn die pflegebedürftige Person finanziell dazu in der Lage ist, trägt sie die Kosten für die Entrümpelung und Entsorgung selbst.
2. Die Angehörigen (freiwillig)
Oft übernehmen Kinder oder Verwandte aus familiärer Verantwortung die Organisation und ggf. die Kosten – sie sind dazu jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, solange sie keine Vollmacht oder Betreuung übernommen haben.
3. Das Sozialamt (unter bestimmten Bedingungen)
Wird der Umzug ins Pflegeheim vom Sozialamt finanziert, kann in bestimmten Fällen auch die Haushaltsauflösung ganz oder teilweise übernommen werden.
Voraussetzung:
- Kein eigenes Vermögen vorhanden
- Nachweis über Notwendigkeit der Räumung
- Antragstellung beim zuständigen Amt
📌 Wichtig: Eine schriftliche Zusage vom Sozialamt ist notwendig, bevor Aufträge erteilt werden.
Können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden?
In einigen Fällen lassen sich die Auflösungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) steuerlich absetzen – insbesondere dann, wenn die Entrümpelung im eigenen Haushalt stattfindet.
💡 Die Steuererstattung beträgt bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr.
❗ Material- und Entsorgungskosten sind nicht abzugsfähig.
Wie läuft die Haushaltsauflösung konkret ab?
H3: Schritt-für-Schritt-Ablauf bei Umzug ins Pflegeheim
- Besichtigung der Wohnung (ggf. mit Angehörigen)
- Erstellung eines Festpreisangebots
- Dokumentation wertvoller oder persönlicher Gegenstände
- Entscheidung über Verwertung, Spende oder Entsorgung
- Fachgerechte Entrümpelung und besenreine Übergabe
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Tipps zur Kostenminimierung bei Haushaltsauflösungen
✅ Wertanrechnung von Möbeln und Haushaltsgegenständen nutzen
✅ Vorab Gegenstände verkaufen oder spenden
✅ Leistungen vergleichen – mehrere Angebote einholen
✅ Kombination aus Eigenleistung + professioneller Unterstützung
Unsere Hilfe bei der Haushaltsauflösung ins Pflegeheim
Wir von Baltz Haushaltsauflösungen kümmern uns diskret und mit Feingefühl um alle Schritte – damit Sie oder Ihre Angehörigen sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Unsere Leistungen:
✅ Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung
✅ Transparente Festpreise
✅ Fachgerechte Entsorgung & Wertanrechnung
✅ Einfühlsame Begleitung des gesamten Prozesses
Fazit – Wer zahlt die Haushaltsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim?
Die Kosten tragen in erster Linie die Betroffenen selbst – bei finanzieller Notlage kann jedoch auch das Sozialamt einspringen.
Mit guter Planung, steuerlichen Vorteilen und professioneller Unterstützung lassen sich unnötige Belastungen vermeiden.
Ein erfahrener Dienstleister wie Baltz sorgt für eine schnelle, faire und respektvolle Abwicklung – und nimmt Angehörigen und Betroffenen viel Stress ab.
📌 Hinweis:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt, einen Steuerberater oder eine Fachstelle.